Qualifikationen und Förderungen

Förderungen

Für unsere Leistungen zur Ausbildung und Qualifizierung unserer Azubis und MitarbeiterInnen erhalten wir Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg

Förderungen für Ausbildung

Unsere Ausbildungsmaßnahmen werden durch das Land Brandenburg gefördert und aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

Vorhabensbezeichnung: 85062678
Verbundausbildung – Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, 1.
Lehrjahr (1 TN)

Ziele und (erwartete) Ergebnisse:
Mit dem Vorhaben wird das Modul Verbundausbildung gefördert. Das Modul
Verbundausbildung dient der Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einer
Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden
Betriebes.

Vorhabensbezeichnung: 85062688
Verbundausbildung – Mechatroniker*in für Kältetechnik – 1. Lehrjahr (2 TN)

Ziele und (erwartete) Ergebnisse:
Mit dem Vorhaben wird das Modul Verbundausbildung gefördert. Das Modul
Verbundausbildung dient der Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einer
Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden
Betriebes.

Die o.g. zweckgebundenen Zuwendungen werden gewährt auf den Grundlagen der Gemeinsamen Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 in der Fassung von 19. April 2023 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Unsere Weiterbildungsmaßnahmen werden durch das Land Brandenburg gefördert und aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

Vorhabensbezeichnung: 85061514
Energetische Inspektion von Klimaanlagen, Bauleiter Obermonteur, Ausbildung der
Ausbilder, Bediener Hubarbeitsbühnen

Ziele und (erwartete) Ergebnisse:
Mit den Weiterbildungen werden die Kompetenzen der Mitarbeitenden im Unternehmen
gezielt erhöht. Somit wird durch gut qualifizierte Mitarbeitende das Fundament für den
wirtschaftlichen Erfolg im Unternehmen gestärkt.

Die zweckgebundene Zuwendung wird gewährt auf den Grundlagen der Gemeinsamen Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022) in der Fassung von 10.11.2022 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.